„Wir wollen uns mit der Initiative „OutInChurch“ solidarisieren und schon jetzt unseren Angestellten zusichern, dass sie keine Nachteile bezüglich ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Lebensform in unserer Pfarrei zu befürchten haben.“
Kirchenvorstand und Pfarreirat stimmten in dieser Woche in getrennten Sitzungen aber einmütig diesem Beschluss zu.

Beschäftigte und Bewerbungen in St. Georg
Der einstimmige Beschluss im Kirchenvorstand bedeutet auch, dass die sexuelle Orientierung und Lebensform der Angestellten oder zukünftigen Bewerber:innen der Pfarrei St. Georg kein Kriterium darstellt, das die sogenannten Loyalitätsobliegenheiten betrifft. Konkret bedeutet das, dass niemand der Angestellten unserer Pfarrei fürchten muss, dienstliche Nachteile wegen der eigenen sexuellen Orientierung oder der eingegangenen Lebensform zu haben.

Was war vorausgegangen?

#OutInChurch – für eine Kirche ohne Angst
Wir, das sind hauptamtliche, ehrenamtliche, potentielle und ehemalige Mitarbeiter*innen der römisch-katholischen Kirche. Wir arbeiten und engagieren uns unter anderem in der schulischen und universitären Bildung, in der Katechese und Erziehung, in der Pflege und Behandlung, in der Verwaltung und Organisation, in der sozialen und caritativen Arbeit, als Kirchenmusiker*innen, in der Kirchenleitung und in der Seelsorge. Wir identifizieren uns unter anderem als lesbisch, schwul, bi, trans*, inter, queer und non-binär.
Unter dem gleichnamigen Titel ist ein Buch im Herder-Verlag erschienen.

„Wie Gott uns schuf“
Unter diesem Titel sendete das Erste am 24. Januar eine TV-Dokumentation veröffentlichte ein ARD-weites multimediales Projekt, in dem sich hundert Gläubige im Dienst der katholischen Kirche outen. Sie alle sind queer und erzählen vom Kampf um ihre Kirche. Riskieren dabei ihre Anstellung im kirchlichen Dienst.
Die Sendung ist noch bis Januar 2023 in der ARD-Mediatek zu sehen.

In einem Brief an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz
sprechen sich elf deutsche Generalvikare, darunter auch Klaus Winterkamp vom Bistum Münster, für eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts aus. Künftig, so ihr Vorschlag, solle in der Grundordnung auf alle Bezüge auf die persönliche Lebensführung verzichtet werden.

Auch im Synodalen Weg
drängen Vertreter*innen mit über 80 % auf eine grundsätzliche Neuausrichtung der kirchlichen Sexualmoral.

„Wir wollen diese Menschen und diese Entwicklung mit unserer Stimme unterstützen.“ So oder ähnlich lauteten die Kommentare der beiden Gremien.