Neu: ab 20. August gilt (unabhängig von der Inzidenz):
- keine Rückverfolgbarkeit mehr nötig (Zettel oder Listen)
- Abstand durch Sitzplätze gegeben
- Maske nur bei Rein- und Rausgehen und beim Singen
Für besondere Gottesdienste (Taufen, Hochzeiten …) können andere Regeln vereinbart werden. Absprachen mit dem Pfarrbüro.
Für Treffen im Pfarrheim
gilt ab jetzt – wie überall in Innenräumen – die 3- G-Regel:
Der Veranstalter muss überprüfen, ob die Teilnehmer geimpft, getestet oder genesen sind.
Unser Tipp:
Wir empfehlen allen Genesenen und Getesteten, ab jetzt immer einen Nachweis in der Tasche zu haben – dann gibt es nirgendwo mehr große Einschränkungen.